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   OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 11 U 35/81   

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https://dejure.org/1981,24312
OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 11 U 35/81 (https://dejure.org/1981,24312)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.11.1981 - 11 U 35/81 (https://dejure.org/1981,24312)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. November 1981 - 11 U 35/81 (https://dejure.org/1981,24312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1615b; ZPO § 643
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Regelunterhaltsverfahren; gesetzlicher Übergang der Unterhaltsforderung des Kindes gegen den nichtehelichen Vater auf Dritte.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1971 - I ARZ 202/71

    Bestimmung des zuständigen (Berufungs-)Gerichts - Klage auf Leistung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 11 U 35/81
    Die nur wegen des zugesprochenen Teils des Regelunterhalts an das Oberlandesgericht gerichtete Berufung ist zulässig (vgl. BGH NJW 1972, 111; 1974, 751), und hat auch in der Sache selbst zunächst Erfolg.

    Dabei wird sich unter anderem klären lassen, ob das Kind bei der Geltendmachung der Unterhaltsrückstände in Prozeßstandschaft für den wirklichen Forderungsinhaber (also z.B. für Mutter, Großmutter, Geschwister der Mutter) handelt (vgl. BGH NJW 1972, 111; 1974, 751).

  • BGH, 23.01.1974 - IV ZR 181/72

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen gegen ein Urteil des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 11 U 35/81
    Die nur wegen des zugesprochenen Teils des Regelunterhalts an das Oberlandesgericht gerichtete Berufung ist zulässig (vgl. BGH NJW 1972, 111; 1974, 751), und hat auch in der Sache selbst zunächst Erfolg.

    Dabei wird sich unter anderem klären lassen, ob das Kind bei der Geltendmachung der Unterhaltsrückstände in Prozeßstandschaft für den wirklichen Forderungsinhaber (also z.B. für Mutter, Großmutter, Geschwister der Mutter) handelt (vgl. BGH NJW 1972, 111; 1974, 751).

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 551/80

    Unterhalt - Regelunterhalt - Verfahren wegen Leistung des Regelunterhalts -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.11.1981 - 11 U 35/81
    b) Der gesetzliche Forderungsübergang nach § 1615b BGB ist in dem Verfahren wegen Leistung des Regelunterhalts nach § 643 ZPO zu beachten, und nicht dem Anpassungsverfahren nach § 643a ZPO vorzubehalten (vgl. BGH FamRZ 1981, 32 = BGHF 2, 316; Baumbach/Albers, ZPO 39. Aufl. § 643 Anm. 2; Karchin Zöller, ZPO 12. Aufl. § 643 Anm. II; Brühl/Göppinger/ Mutschler, Unterhaltsrecht 3. Aufl. 2. Teil Rdn. 1441; Damrau, FamRZ 1970, 285, 290; teilweise abweichend Schlosser in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 643 Rdn. 9; a.A. OLG Celle NdsRpfl 1979, 143; Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 643 Rdn. A 4).
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